Urlaubsanspruch nach elternzeit

Da viele Eltern diesen Urlaub aufgrund Mutterschutz und Elternzeit nicht rechtzeitig wahrnehmen können, dürfen diese Urlaubsansprüche auch noch nach der Elternzeit im aktuellen oder nächsten Kalenderjahr nach der Elternzeit in Anspruch genommen werden. 1 Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den genauen Regeln Der Arbeitgeber hat den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Schließt sich an die erste Elternzeit eine weitere Elternzeit an, so verfällt der Urlaub nicht. 2 Für jeden vollen Kalendermonat, den Sie in Elternzeit sind, hat Ihr Arbeitgeber das Recht, Ihren jährlichen Anspruch auf Urlaub um ein Zwölftel zu kürzen. Wenn Sie also ein Jahr lang Elternzeit nehmen, dann können Sie den kompletten Erholungsurlaub für dieses Jahr verlieren. 3 Manche Tarifverträge regeln das anders 4 Haben Sie Elternzeit im Folgejahr, bleibt der Urlaubsanspruch erhalten Endet das Arbeitsverhältnis während oder im Anschluss an die Elternzeit, muss Ihr Urlaubsanspruch dennoch abgegolten werden, wenn der Urlaub aufgrund dessen ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. 5 Wenn Sie vor der Elternzeit Urlaub hatten, wird dieser verrechnet 6 Sie können aber nach der Elternzeit die volle Zeit wieder fordern 7 8 Ihr Arbeitgeber darf den Urlaub wegen Elternzeit kürzen 9 Dies ist pro vollem Monat Elternzeit erlaubt Anspruch auf Urlaub während der Elternzeit Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und es entstehen grundsätzlich weitere Ansprüche auf Erholungsurlaub. Im Beispiel-Fall einer Elternzeit von 2 Jahren bei einer 5-Tage-Woche entsteht also mindestens ein Urlaubsanspruch von 40 Tagen. 10 Eine Kürzung ist nur im laufenden Kalenderjahr möglich 11