Steuererklärung wo homeoffice eintragen Wenn Sie aktuell an der Steuererklärung für das Jahr sitzen, müssen Sie die Angaben zur Homeoffice-Pauschale in der Anlage N machen – entweder in Zeile 61 oder in Zeile 1 Für das Homeoffice gibt es eine Pauschale Wo trage ich Homeoffice in der Steuerklärung ein? Angaben zur Arbeit im Homeoffice gehören in der Steuererklärung in Anlage N (Zeile 45) bei den Werbungskosten. 2 Die Homeoffice-Pauschale trägst du direkt in der Anlage N deiner Steuererklärung ein. Hier gibst du die Anzahl der Tage an, an denen du im Homeoffice gearbeitet hast. 3 Eine korrekte Eintragung ist daher wichtig 4 Das Homeoffice muss auf der Steuererklärung angegeben werden Wo wird die Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung eingetragen? Die Homeoffice-Pauschale wird in der Steuererklärung in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) bei den Werbungskosten eingetragen. 5 Die Kosten für Ihr Arbeitszimmer sind oft absetzbar 6 Manchmal ist die Pauschale einfacher als die genaue Abrechnung 7 Prüfen Sie, was sich für Sie mehr lohnt 8 Die Finanzverwaltung prüft diese Angaben genau 9 Sie können auch anteilig Büromaterial geltend machen In einer weiteren Textzeile darf man nichts eintragen, weil bei Texteinträgen immer auch Werte verlangt werden. Wenn du neben der Homeoffice-Pauschale noch weitere Werbungskosten zu erklären hast, fügst du die einzeln hinzu. 10 Dort tragen Sie die genauen Daten Ihres Arbeitszimmers ein 11 Auch die Tage, an denen Sie im Homeoffice gearbeitet haben, zählen 12