Gmbh anmeldung handelsregister Das Handelsregister ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register. Wir haben Ihnen eine Checkliste zur Eintragung ins Handelsregister zusammengestellt. 1 Das zuständige Registergericht prüft die Unterlagen sorgfältig Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig. 2 Der Handelsregistereintrag ist für viele Unternehmer bei der Unternehmensgründung Pflicht. Über den Handelsregisterauszug können Informationen über ein Unternehmen eingeholt werden. Wir zeigen, wer eintragungspflichtig ist und welche Informationen im Handelsregister über Unternehmen gespeichert werden. 3 Ein Mindeststammkapital von 25 4 Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung Jede GmbH und jede Unternehmergesellschaft muss im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden. Wir erklären wie ein Handelsregistereintrag aussieht, wo Sie einen Auszug erhalten können und wann Änderungen nötig sind. 5 Der Notar beurkundet die Anmeldung elektronisch 6 7 Die Firma wird offiziell im Handelsregister geführt 8 Die Gründungsgesellschafter müssen diesen unterschreiben 9 Dieses Kapital muss auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden Bitte beachten Sie die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten. 10 Dieser Prozess sichert Transparenz und Vertrauen 11